Norm
StPO §444 Abs2Rechtssatz
Auch ein bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch des Opfers einer Straftat gegen den Inhaber eines Kontos, dessen Guthaben für verfallen erklärt wurde, ist ein "Anspruch auf den Gegenstand".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135333Im RIS seit
31.03.2025Zuletzt aktualisiert am
31.03.2025