Norm
UWG §2Rechtssatz
Wird blickfangmäßig mit "gratis", "kostenlos", "um null Euro" odgl geworben und beim Umworbenen bereits dadurch der Eindruck erweckt, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handelt, kann eine nachträgliche Aufklärung den Verstoß gegen das per se Verbot der Z 20 des Anhangs zum UWG nicht wieder beseitigen.Wird blickfangmäßig mit "gratis", "kostenlos", "um null Euro" odgl geworben und beim Umworbenen bereits dadurch der Eindruck erweckt, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handelt, kann eine nachträgliche Aufklärung den Verstoß gegen das per se Verbot der Ziffer 20, des Anhangs zum UWG nicht wieder beseitigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135297Im RIS seit
03.03.2025Zuletzt aktualisiert am
03.03.2025