RS OGH 2024/12/12 2Ob108/24g

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Veröffentlicht am 12.12.2024
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Norm

AußStrG 2005 §176 Abs2

Rechtssatz

Die Sicherstellung der sich aus der Hinzu- und Anrechnung nach § 781 ABGB ergebenden Pflichtteilsansprüche nach § 176 Abs 2 AußStrG hat auf Grundlage eines summarischen Bescheinigungsverfahrens zu erfolgen.Die Sicherstellung der sich aus der Hinzu- und Anrechnung nach Paragraph 781, ABGB ergebenden Pflichtteilsansprüche nach Paragraph 176, Absatz 2, AußStrG hat auf Grundlage eines summarischen Bescheinigungsverfahrens zu erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135287

Im RIS seit

18.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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