Norm
ASVG §162 Abs3Rechtssatz
Tritt der Versicherungsfall der Mutterschaft noch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld ein, sind bei der Berechnung des Wochengeldanspruchs parallel zum Kinderbetreuungsgeld bezogene geringfügige Einkünfte (ohne Selbstversicherung nach § 19a ASVG) nicht zu berücksichtigen. § 162 Abs 3b Z 2 ASVG stellt insoweit eine abschließende Regelung der Höhe des Wochengeldes dar.Tritt der Versicherungsfall der Mutterschaft noch während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld ein, sind bei der Berechnung des Wochengeldanspruchs parallel zum Kinderbetreuungsgeld bezogene geringfügige Einkünfte (ohne Selbstversicherung nach Paragraph 19 a, ASVG) nicht zu berücksichtigen. Paragraph 162, Absatz 3 b, Ziffer 2, ASVG stellt insoweit eine abschließende Regelung der Höhe des Wochengeldes dar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, MutterschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135280Im RIS seit
11.02.2025Zuletzt aktualisiert am
11.02.2025