Norm
EheG §97 Abs2Rechtssatz
Ob Unzumutbarkeit iSd § 97 Abs 2 EheG vorliegt, ist durch einen Vergleich der Aufteilungsergebnisse mit und ohne Beachtung der Vereinbarung zu ermitteln ("Kontroll- bzw Parallelrechnung").Ob Unzumutbarkeit iSd Paragraph 97, Absatz 2, EheG vorliegt, ist durch einen Vergleich der Aufteilungsergebnisse mit und ohne Beachtung der Vereinbarung zu ermitteln ("Kontroll- bzw Parallelrechnung").
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135264Im RIS seit
21.01.2025Zuletzt aktualisiert am
21.01.2025