Norm
StPO §190Rechtssatz
Betreffen die Teileinstellung und das diversionelle Vorgehen der Staatsanwaltschaft lediglich Teilaspekte ein und derselben Tat, ist die Teileinstellung aufgrund des im diversionellen Vorgehen zum Ausdruck kommenden Verfolgungswillens unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135259Im RIS seit
10.01.2025Zuletzt aktualisiert am
10.01.2025