Norm
StPO §284Rechtssatz
Für Haftungsbeteiligte beginnt die Frist zur Anmeldung von Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung mit der Urteilsverkündung, und zwar unabhängig davon, ob sie zur Hauptverhandlung (ordnungsgemäß) geladen wurden oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135263Im RIS seit
10.01.2025Zuletzt aktualisiert am
10.01.2025