RS OGH 2024/9/26 8Ob66/24z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2024
beobachten
merken

Norm

KartG 2005 §37j
EGZPO ArtXLII
  1. KartG 2005 § 37j heute
  2. KartG 2005 § 37j gültig ab 27.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2017

Rechtssatz

§ 37j KartG ermöglicht eine Offenlegung von Beweismitteln (erst) in Verfahren, die Ersatzansprüche aus einer Wettbewerbsrechtsverletzung zum Gegenstand haben. Ein Rechtsträger, der sich durch einen Kartellverstoß geschädigt erachtet, muss daher die Schadenersatzklage einbringen, bevor er Anträge auf Offenlegung nach § 37j KartG stellen kann. Paragraph 37 j, KartG ermöglicht eine Offenlegung von Beweismitteln (erst) in Verfahren, die Ersatzansprüche aus einer Wettbewerbsrechtsverletzung zum Gegenstand haben. Ein Rechtsträger, der sich durch einen Kartellverstoß geschädigt erachtet, muss daher die Schadenersatzklage einbringen, bevor er Anträge auf Offenlegung nach Paragraph 37 j, KartG stellen kann.

Der Gesetzgeber hat bei der Umsetzung des Art 5 SchadenersatzRL mit § 37j KartG bewusst keinen materiell-rechtlichen Rechnungslegungsanspruch iSd Art XLII EGZPO, sondern eine innerprozessuale Offenlegungspflicht betreffend Beweismittel normiert, die als Erweiterung der (ansonsten weiterhin anwendbaren) Bestimmungen der §§ 303 ff ZPO zu verstehen und über die im Zuge des Verfahrens mit Beschluss zu entscheiden ist.Der Gesetzgeber hat bei der Umsetzung des Artikel 5, SchadenersatzRL mit Paragraph 37 j, KartG bewusst keinen materiell-rechtlichen Rechnungslegungsanspruch iSd Art XLII EGZPO, sondern eine innerprozessuale Offenlegungspflicht betreffend Beweismittel normiert, die als Erweiterung der (ansonsten weiterhin anwendbaren) Bestimmungen der Paragraphen 303, ff ZPO zu verstehen und über die im Zuge des Verfahrens mit Beschluss zu entscheiden ist.

Entscheidungstexte

  • RS0135243">8 Ob 66/24z
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.09.2024 8 Ob 66/24z

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135243

Im RIS seit

07.01.2025

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten