Norm
BTVG §10Rechtssatz
Ist die Verschaffung des Mit- und Wohnungseigentums an einer Wohnanlage mit Heizungsanlage geschuldet, stellt das von Dritten vorbehaltene Eigentum an der Heizungsanlage einen Rechtsmangel dar, der einer Fertigstellung des Bauwerks iSd § 10 BTVG entgegensteht.Ist die Verschaffung des Mit- und Wohnungseigentums an einer Wohnanlage mit Heizungsanlage geschuldet, stellt das von Dritten vorbehaltene Eigentum an der Heizungsanlage einen Rechtsmangel dar, der einer Fertigstellung des Bauwerks iSd Paragraph 10, BTVG entgegensteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135237Im RIS seit
17.12.2024Zuletzt aktualisiert am
23.06.2025