RS OGH 2024/11/19 4Ob161/24s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.2024
beobachten
merken

Rechtssatz

Aus der Sicht des Lauterkeitsrechts ist beim Herkunftslandprinzip darauf abzustellen, ob die Anwendung österreichischen Rechts zu strengeren Anforderungen führt als die Anwendung des ausländischen Rechts des Herkunftslands.

Entscheidungstexte

  • RS0135241">4 Ob 161/24s
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.11.2024 4 Ob 161/24s
    Nichtanwendung des § 7 Abs 2 BPrBG aufgrund des Herkunftslandprinzips.

Schlagworte

Herkunftslandprinzip, koordinierter Bereich, internationales Lauterkeitsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135241

Im RIS seit

17.12.2024

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten