Norm
ECG §3 Z8Rechtssatz
Aus der Sicht des Lauterkeitsrechts ist beim Herkunftslandprinzip darauf abzustellen, ob die Anwendung österreichischen Rechts zu strengeren Anforderungen führt als die Anwendung des ausländischen Rechts des Herkunftslands.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Herkunftslandprinzip, koordinierter Bereich, internationales LauterkeitsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135241Im RIS seit
17.12.2024Zuletzt aktualisiert am
17.12.2024