Norm
ElWOG §54Rechtssatz
Wird an einen bestehenden Netzanschlusspunkt eines Netzbenutzers, der von diesem bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Leistungskapazität des Netzanschlusses Deckung findet, liegt kein Netzzutritt im Sinn des § 54 Abs 1 ElWOG vor.Wird an einen bestehenden Netzanschlusspunkt eines Netzbenutzers, der von diesem bereits zum Strombezug benutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Leistungskapazität des Netzanschlusses Deckung findet, liegt kein Netzzutritt im Sinn des Paragraph 54, Absatz eins, ElWOG vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Anschlussleistung, Photovoltaikanlagen, kleineEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135231Im RIS seit
12.12.2024Zuletzt aktualisiert am
03.01.2025