Norm
AMSG §37b Abs4Rechtssatz
Die Auslegung von Punkt 9.5 der – aufgrund von § 37b Abs 4 AMSG erlassenen – KA-RL dahin, dass bei einem erst nach Ablauf der in dieser Bestimmung vorgesehenen Äußerungsfrist erklärten Widerspruch eines Sozialpartners zur Sozialpartnervereinbarung die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe verweigert werden durfte, verstößt nicht gegen das den Rechtsträger auch bei der privatwirtschaftlichen Förderungsverwaltung bindende Sachlichkeitsgebot.Die Auslegung von Punkt 9.5 der – aufgrund von Paragraph 37 b, Absatz 4, AMSG erlassenen – KA-RL dahin, dass bei einem erst nach Ablauf der in dieser Bestimmung vorgesehenen Äußerungsfrist erklärten Widerspruch eines Sozialpartners zur Sozialpartnervereinbarung die Gewährung der Kurzarbeitsbeihilfe verweigert werden durfte, verstößt nicht gegen das den Rechtsträger auch bei der privatwirtschaftlichen Förderungsverwaltung bindende Sachlichkeitsgebot.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135230Im RIS seit
11.12.2024Zuletzt aktualisiert am
11.12.2024