Norm
ASVG §125 Abs3Rechtssatz
Fehlt es insoweit an einem auszugleichenden Einkommensausfall des Versicherten, als diesem – aufgrund kollektivvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelung – ausnahmsweise auch noch im Zeitraum des Krankengeldbezugs ein Anspruch auf ungeschmälerte Fortzahlung der Sonderzahlungen gegenüber seinem Arbeitgeber zukommt, so haben Sonderzahlungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Krankengeldes nach § 125 ASVG überhaupt außer Betracht zu bleiben. § 125 Abs 3 ASVG ist insoweit teleologisch zu reduzieren und gelangt diesfalls nicht zur Anwendung.Fehlt es insoweit an einem auszugleichenden Einkommensausfall des Versicherten, als diesem – aufgrund kollektivvertraglicher oder einzelvertraglicher Regelung – ausnahmsweise auch noch im Zeitraum des Krankengeldbezugs ein Anspruch auf ungeschmälerte Fortzahlung der Sonderzahlungen gegenüber seinem Arbeitgeber zukommt, so haben Sonderzahlungen bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage des Krankengeldes nach Paragraph 125, ASVG überhaupt außer Betracht zu bleiben. Paragraph 125, Absatz 3, ASVG ist insoweit teleologisch zu reduzieren und gelangt diesfalls nicht zur Anwendung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Krankengeld, SonderzahlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135219Im RIS seit
28.11.2024Zuletzt aktualisiert am
05.05.2025