Norm
ABGB §914Rechtssatz
Die praktische Handhabe einer Bestimmung in AGB ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Klausel in diesem Sinn vereinbart wurde (Auslegung aufgrund der tatsächlichen Übung). Es ist nicht das, was schriftlich geäußert wurde, allein entscheidend.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auslegung AGB, tatsächliche Übung, Vertragsauslegung, AGB, praktische HandhabeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134940Im RIS seit
19.11.2024Zuletzt aktualisiert am
19.11.2024