Rechtssatz
Für die Änderung der Stiftungserklärung durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter des Stifters ist eine Spezialvollmacht erforderlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Stiftungsurkunde, StiftungszusatzurkundeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134917Im RIS seit
29.10.2024Zuletzt aktualisiert am
29.10.2024