Norm
ABGB §879 Abs2 Z2Rechtssatz
Auch ein Prozessfinanzierer kann dem quota-litis-Verbot unterliegen, wenn dieser seinen Kunden Rechtsberatung erteilt oder versucht, Einfluss auf die Verfahrensführung durch den Anwalt zu nehmen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Prozessfinanzierer, Prozessfinanzierung, quota litis, quota-litis, quota-litis-Verbot, SittenwidrigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134911Im RIS seit
15.10.2024Zuletzt aktualisiert am
15.10.2024