Rechtssatz
Die durch die COVID-19-Pandemie eingetretene nachträgliche (zufällige) Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung löst unmittelbar nur einen Rückzahlungsanspruch des Kunden gegenüber dem Veranstalter aus, nicht gegenüber dem Ticketservice (Ticketingunternehmen, Vorverkaufsstelle).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134896Im RIS seit
13.09.2024Zuletzt aktualisiert am
13.09.2024