RS OGH 2024/6/26 8Ob64/24f

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Veröffentlicht am 26.06.2024
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Rechtssatz

Die durch die COVID-19-Pandemie eingetretene nachträgliche (zufällige) Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung löst unmittelbar nur einen Rückzahlungsanspruch des Kunden gegenüber dem Veranstalter aus, nicht gegenüber dem Ticketservice (Ticketingunternehmen, Vorverkaufsstelle).

Entscheidungstexte

  • RS0134896">8 Ob 64/24f
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2024 8 Ob 64/24f

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134896

Im RIS seit

13.09.2024

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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