Norm
StPO §48 Abs1 Z5Rechtssatz
Der Verteidiger steht dem Beschuldigten – als Rechtsbeistand – beratend und unterstützend zur Seite; Vertreter stehen – vom Beschuldigten verschiedenen Prozessparteien, nämlich – Haftungsbeteiligten, Opfern, Privatbeteiligten und Subsidiaranklägern beratend und unterstützend zur Seite.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134837Im RIS seit
11.07.2024Zuletzt aktualisiert am
11.07.2024