Norm
ABGB §863Rechtssatz
Ein ärztlicher Behandlungsvertrag über eine Covid-Schutzimpfung kann zwischen dem Betreiber einer Impfstraße und der zu impfenden Person schlüssig zustande kommen. Dies ist dann der Fall, wenn sich der Betreiber um den Ablauf kümmert, die Infrastruktur zur Verfügung stellt, die Impfärzte im Namen des Betreibers auftreten und gegenüber der zu impfenden Person klargestellt wird, dass de Betreiber die Impfstelle ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Impfstraße, Covid-Schutzimpfung, BehandlungsvertragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134791Im RIS seit
24.06.2024Zuletzt aktualisiert am
24.06.2024