RS OGH 2024/3/19 4Ob40/24x

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Veröffentlicht am 19.03.2024
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Norm

ABGB §863
  1. ABGB § 863 heute
  2. ABGB § 863 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Ein ärztlicher Behandlungsvertrag über eine Covid-Schutzimpfung kann zwischen dem Betreiber einer Impfstraße und der zu impfenden Person schlüssig zustande kommen. Dies ist dann der Fall, wenn sich der Betreiber um den Ablauf kümmert, die Infrastruktur zur Verfügung stellt, die Impfärzte im Namen des Betreibers auftreten und gegenüber der zu impfenden Person klargestellt wird, dass de Betreiber die Impfstelle ist.

Entscheidungstexte

  • RS0134791">4 Ob 40/24x
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.03.2024 4 Ob 40/24x

Schlagworte

Impfstraße, Covid-Schutzimpfung, Behandlungsvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134791

Im RIS seit

24.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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