RS OGH 2025/9/29 4Ob75/24v; 4Ob31/25z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.2024
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Rechtssatz

Das Vorliegen einer konkludenten Vereinbarung zur Begründung einer Servitut muss vom Berechtigten behauptet und bewiesen werden.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Servitut, Dienstbarkeit, Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0134787

Im RIS seit

20.06.2024

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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