Norm
RAO §10 Abs5Rechtssatz
Dem Rechtsanwalt ist es verboten, für die Vermittlung von Mandaten ein Entgelt zu bezahlen, gleichgültig, ob in Form einer pauschalen Prämie, eines Anteils am Umsatz oder des Gewinns aus einem Mandat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134445Im RIS seit
06.09.2023Zuletzt aktualisiert am
06.09.2023