RS OGH 2023/7/25 2Ob73/23h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.07.2023
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten