Norm
SMG §28aRechtssatz
Beim Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG handelt es sich um eine strafbare Handlung (auch) gegen Leib und Leben im Sinn des § 19 Abs 4 Z 1 JGG, bei welcher § 19 Abs 1 JGG - in Bezug auf den Entfall des Mindestmaßes der angedrohten Freiheitsstrafe - nicht zum Tragen kommt.Beim Verbrechen des Suchtgifthandels nach Paragraph 28 a, Absatz eins, fünfter Fall, Absatz 4, Ziffer 3, SMG handelt es sich um eine strafbare Handlung (auch) gegen Leib und Leben im Sinn des Paragraph 19, Absatz 4, Ziffer eins, JGG, bei welcher Paragraph 19, Absatz eins, JGG - in Bezug auf den Entfall des Mindestmaßes der angedrohten Freiheitsstrafe - nicht zum Tragen kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134432Im RIS seit
31.08.2023Zuletzt aktualisiert am
05.03.2025