Norm
StPO §43 Abs3Rechtssatz
Die Beurteilung der Ausgeschlossenheit aufgrund von Vorbefasstheit erfolgt anhand einer inhaltlichen Betrachtungsweise, sodass für die Frage der analogen Anwendung des § 43 Abs 3 StPO der Entscheidungsgegenstand der jeweiligen Verfahrensabschnitte maßgeblich ist.Die Beurteilung der Ausgeschlossenheit aufgrund von Vorbefasstheit erfolgt anhand einer inhaltlichen Betrachtungsweise, sodass für die Frage der analogen Anwendung des Paragraph 43, Absatz 3, StPO der Entscheidungsgegenstand der jeweiligen Verfahrensabschnitte maßgeblich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134430Im RIS seit
31.08.2023Zuletzt aktualisiert am
25.06.2025