Norm
ZPO §517 Abs3Rechtssatz
Auch eine Berufung im Kostenpunkt unterliegt der Zulässigkeitsvoraussetzung des § 517 Abs 3 ZPO.Auch eine Berufung im Kostenpunkt unterliegt der Zulässigkeitsvoraussetzung des Paragraph 517, Absatz 3, ZPO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0459:2023:RL0000223Im RIS seit
01.08.2023Zuletzt aktualisiert am
01.08.2023