RS OGH 2023/3/28 4Ob28/23f

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Veröffentlicht am 28.03.2023
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Norm

MRG §27 Abs3 letzter Satz

Rechtssatz

§ 27 Abs 3 letzter Satz MRG normiert eine Fortlaufhemmung der Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung unzulässig eingehobener Mietzinse samt gesetzlicher Zinsen. Sie hindert also Beginn und Lauf der Verjährung.Paragraph 27, Absatz 3, letzter Satz MRG normiert eine Fortlaufhemmung der Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung unzulässig eingehobener Mietzinse samt gesetzlicher Zinsen. Sie hindert also Beginn und Lauf der Verjährung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134331

Im RIS seit

23.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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