RS OGH 2023/3/28 4Ob1/23k

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Veröffentlicht am 28.03.2023
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Rechtssatz

Die Sachentscheidung zwischen dem Kläger und dem namhaft gemachten Auktor im fortgesetzten Prozess begründet unmittelbare Rechtskraftwirkung gegen den bisherigen Beklagten und ist auch gegen diesen vollstreckbar, wenn er im Besitz der Sache geblieben war.

Entscheidungstexte

  • RS0134330">4 Ob 1/23k
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 28.03.2023 4 Ob 1/23k
    Der Beklagte wird als Inhaber einer (Höchstbetrags-)Hypothek in Anspruch genommen, behauptet jedoch, dieses Recht für einen Dritten auszuüben. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134330

Im RIS seit

23.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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