Norm
KBGG §5a Abs2Rechtssatz
§ 5a Abs 2 Satz 2 KBGG ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass ein Elternteil unter den weiteren Voraussetzungen des § 5a Abs 2 KBGG auch während eines Ruhens des Anspruchs einen Änderungsantrag stellen kann, sofern das Ruhen in den von ihm beantragten und gewährten Anspruchszeitraum fällt.Paragraph 5 a, Absatz 2, Satz 2 KBGG ist dahin teleologisch zu reduzieren, dass ein Elternteil unter den weiteren Voraussetzungen des Paragraph 5 a, Absatz 2, KBGG auch während eines Ruhens des Anspruchs einen Änderungsantrag stellen kann, sofern das Ruhen in den von ihm beantragten und gewährten Anspruchszeitraum fällt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134312Im RIS seit
02.05.2023Zuletzt aktualisiert am
10.02.2026