Norm
ASVG §177 Anl1 Nr38Rechtssatz
Der Umstand, dass Nr 38 Anlage 1 zum ASVG auf Unternehmen mit vergleichbarem Risiko, aber nicht auf Tätigkeiten abstellt, macht es erforderlich, unabhängig von der konkreten Tätigkeit des Versicherten die Gefährdung im Unternehmen zu betrachten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Berufskrankheit, Infektionskrankheit, COVID, COVID-19, CoronaEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134302Im RIS seit
19.04.2023Zuletzt aktualisiert am
09.02.2026