RS OGH 2023/2/27 5Ob110/22w

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Veröffentlicht am 27.02.2023
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Rechtssatz

Eine zwingende oder auch nur dispositive gesetzliche Regelung, wonach Kautionen und Sicherheitsleistungen zu veranlagen und/oder verzinst zurückzuzahlen sind, gibt es weder im allgemeinen Schuldrecht noch für Safe-Verträge.

Anmerkung

Siehe dazu auch RS0134293

Entscheidungstexte

Schlagworte

Safevertrag, Schrankfachvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134292

Im RIS seit

04.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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