Norm
VermG §12Rechtssatz
Die Einbeziehung von Teilen eines Grundstücks in ein Nachbargrundstück stellt keine Vereinigung von Grundstücken dar und fällt damit nicht in den Anwendungsbereich des § 12 VermG.Die Einbeziehung von Teilen eines Grundstücks in ein Nachbargrundstück stellt keine Vereinigung von Grundstücken dar und fällt damit nicht in den Anwendungsbereich des Paragraph 12, VermG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128976Im RIS seit
20.03.2023Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023