RS OGH 2023/1/17 2Ob217/22h

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Veröffentlicht am 17.01.2023
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Rechtssatz

Nimmt eine Person bei einem Angehörigen mit dessen Einverständnis Betreuungs- und Pflegeleistungen vor, finden die §§ 1035 ff ABGB mangels Eigenmacht keine Anwendung. Ablehnung von 8 Ob 37/16y.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134256

Im RIS seit

14.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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