Rechtssatz
Nimmt eine Person bei einem Angehörigen mit dessen Einverständnis Betreuungs- und Pflegeleistungen vor, finden die §§ 1035 ff ABGB mangels Eigenmacht keine Anwendung. Ablehnung von 8 Ob 37/16y.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134256Im RIS seit
14.03.2023Zuletzt aktualisiert am
14.03.2023