Norm
AHG §8 Abs1Rechtssatz
Die Drei-Monats-Frist des § 8 Abs 1 AHG hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit einer an den belangten Rechtsträger herangetragenen Schadenersatzforderung.Die Drei-Monats-Frist des Paragraph 8, Absatz eins, AHG hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit einer an den belangten Rechtsträger herangetragenen Schadenersatzforderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134228Im RIS seit
13.02.2023Zuletzt aktualisiert am
13.02.2023