Norm
MRG §21, MRG §22, MRG §23Rechtssatz
Die Kosten einer Legionellen?Prophylaxe in Form einer mikrobiologischen Untersuchung von Kaltwasser sind weder als Wassergebühren oder Kosten der Überprüfung der Wasserleitungen iSd § 21 Abs 1 Z 1 MRG noch als Schädlingsbekämpfungskosten iSd § 21 Abs 1 Z 2 MRG zu werten. Derartige Kosten sind auch nicht als Verwaltungs? oder als Hausbetreuungskosten iSd §§ 22 oder 23 MRG überwälzbar.Die Kosten einer Legionellen?Prophylaxe in Form einer mikrobiologischen Untersuchung von Kaltwasser sind weder als Wassergebühren oder Kosten der Überprüfung der Wasserleitungen iSd Paragraph 21, Absatz eins, Ziffer eins, MRG noch als Schädlingsbekämpfungskosten iSd Paragraph 21, Absatz eins, Ziffer 2, MRG zu werten. Derartige Kosten sind auch nicht als Verwaltungs? oder als Hausbetreuungskosten iSd Paragraphen 22, oder 23 MRG überwälzbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134223Im RIS seit
07.02.2023Zuletzt aktualisiert am
07.02.2023