RS OGH 2022/12/13 2Ob223/22s

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Veröffentlicht am 13.12.2022
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Rechtssatz

Das Pflegevermächtnis nach § 677 ABGB ist ein Geldvermächtnis, auf das § 685 Satz 2 ABGB anzuwenden ist.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Pflegevermächtnis, Geldvermächtnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134221

Im RIS seit

07.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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