Rechtssatz
Für eine Drittpfandbestellung ist keine Spezialvollmacht erforderlich, es genügt eine Gattungsvollmacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134195Im RIS seit
10.01.2023Zuletzt aktualisiert am
10.01.2023