RS OGH 2022/11/24 5Ob114/22h, 5Ob167/22b

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Veröffentlicht am 12.10.2022
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Rechtssatz

Ob mit der Begründung von Wohnungseigentum eine Wertminderung verbunden ist, ist danach zu beurteilen, ob die jeweiligen Verkehrswerte der bisherigen schlichten Miteigentumsanteile jene der zukünftigen Wohnungseigentumsobjekte überschreiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134132

Im RIS seit

08.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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