RS OGH 2022/8/24 14Os79/22g

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Veröffentlicht am 24.08.2022
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Norm

StGB §127
StGB §129 Abs1 Z3
  1. StGB § 127 heute
  2. StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Die Verschaffung von Waren (hier: Zigaretten) aus einem Automaten unter Einsatz einer vorher weggenommenen Bankomatkarte erfüllt das Tatbild des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Abs 1 Z 3 StGB. Auf die Eingabe eines PIN?Codes kommt es dabei nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134098

Im RIS seit

17.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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