Rechtssatz
Vor Ablauf der - zu Gunsten des Versicherungsnehmers als nichtig angenommenen - Ausschlussfrist nach Art 3.3 ARB 2009 besteht auch nach Beendigung des Versicherungsvertrags keine uneingeschränkte Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134089Im RIS seit
27.09.2022Zuletzt aktualisiert am
27.09.2022