Norm
MRK Art6 Abs2 IIIRechtssatz
Als prozessuale Garantie im Kontext eines Strafverfahrens selbst gesehen stellt die Unschuldsvermutung Anforderungen unter anderem im Hinblick auf die Beweislast, Tatsachen- und Rechtsvermutungen, das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung, Veröffentlichungen vor dem Strafverfahren und verfrühte Äußerungen des Gerichts oder anderer öffentlicher Amtsträger über die Schuld eines Angeklagten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2018:RS0134072Im RIS seit
19.09.2022Zuletzt aktualisiert am
06.02.2025