RS OGH 2022/4/8 17Ob12/21w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.2022
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Norm

IO §3 Abs1
EuInsVO 2015 Art6 Nr1

Rechtssatz

Die auch auf § 3 Abs 1 IO gestützte Unwirksamkeit einer nach Insolvenzeröffnung vorgenommenen Rechtshandlung begründet die internationale Zuständigkeit des Eröffnungsstaats iSv Art 6 Nr 1 EuInsVO für das auf diese Unwirksamkeit gegründete Rückforderungsbegehren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

internationale Zuständigkeit, Eröffnungsstaat, unwirksame Rechtshandlung des Schuldners nach Insolvenzeröffnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133950

Im RIS seit

30.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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