RS OGH 2023/2/14 17Ob2/22a, 17Ob7/22m

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Veröffentlicht am 14.03.2022
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Norm

IO §41
  1. IO § 41 heute
  2. IO § 41 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. IO § 41 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010
  4. IO § 41 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 370/1982

Rechtssatz

Im Fall der erfolgreichen Anfechtung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft lebt das im Zuge der Einverleibung gelöschte Belastungs- und Veräußerungsverbot (§ 364c ABGB) zugunsten des Käufers wieder auf.Im Fall der erfolgreichen Anfechtung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft lebt das im Zuge der Einverleibung gelöschte Belastungs- und Veräußerungsverbot (Paragraph 364 c, ABGB) zugunsten des Käufers wieder auf.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Anfechtung, Kaufvertrag, Belastungs- und Veräußerungsverbot, Veräußerungs- und Belastungsverbot, Wiederaufleben, Aufleben, Gegenleistung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133938

Im RIS seit

18.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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