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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §43 Abs2Rechtssatz
Nicht bloß eine Verletzung von sich aus der Arbeitsplatzbeschreibung einer Beamtin ergebenden Pflichten stellt ein dienstliches Fehlverhalten iSd. § 43 Abs. 2 BDG 1979 dar. Oder anders gewendet ist nicht jeder Verstoß gegen Dienstpflichten außerhalb der engsten Dienstaufgaben als außerdienstliches Freizeitverhalten zu bewerten.Nicht bloß eine Verletzung von sich aus der Arbeitsplatzbeschreibung einer Beamtin ergebenden Pflichten stellt ein dienstliches Fehlverhalten iSd. Paragraph 43, Absatz 2, BDG 1979 dar. Oder anders gewendet ist nicht jeder Verstoß gegen Dienstpflichten außerhalb der engsten Dienstaufgaben als außerdienstliches Freizeitverhalten zu bewerten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022090001.J01Im RIS seit
17.05.2022Zuletzt aktualisiert am
17.05.2022