RS Vwgh 2022/3/30 Ro 2020/13/0008

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Veröffentlicht am 30.03.2022
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs1

Rechtssatz

Nicht jede Aufwendung, die vornehmlich der Steigerung des Wohlbefindens des Steuerpflichtigen dient, stellt eine außergewöhnliche Belastung dar (vgl. VwGH 11.2.2016, 2013/13/0064).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020130008.J02

Im RIS seit

16.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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