Norm
ABGB §243 Abs2Rechtssatz
Auch wenn für in die Liste nach § 10b RAO eingetragene Rechtsanwälte keine strikte Obergrenze für übernommene Erwachsenenvertretungen (und Vorsorgevollmachten) nominiert ist, ist zum Wohl des Betroffenen auch bei Bestellung eines besonders qualifizierten Rechtsanwalts iSd § 10b RAO bei konkreter Behauptungslage zu prüfen, ob iSd § 10b RAO ausreichende Betreuungsmöglichkeiten des Betroffenen gegeben sind.Auch wenn für in die Liste nach Paragraph 10 b, RAO eingetragene Rechtsanwälte keine strikte Obergrenze für übernommene Erwachsenenvertretungen (und Vorsorgevollmachten) nominiert ist, ist zum Wohl des Betroffenen auch bei Bestellung eines besonders qualifizierten Rechtsanwalts iSd Paragraph 10 b, RAO bei konkreter Behauptungslage zu prüfen, ob iSd Paragraph 10 b, RAO ausreichende Betreuungsmöglichkeiten des Betroffenen gegeben sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133935Im RIS seit
13.05.2022Zuletzt aktualisiert am
17.05.2022