RS Vwgh 2022/3/29 Ro 2020/15/0002

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Veröffentlicht am 29.03.2022
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §18 Abs3 Z2

Rechtssatz

Werden Beiträge geleistet, die über die Höhe der Pflichtbeiträge hinausgehen, entspricht der die Pflichtbeiträge übersteigende Teil der Zahlungen nicht einer "Weiterversicherung", sondern einer "Höherversicherung", welche nur im Rahmen der Höchstbeträge des § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 zu berücksichtigen sind (vgl. VwGH 21.11.2013, 2010/15/0199).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150002.J01

Im RIS seit

09.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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