RS OGH 2022/2/15 4R212/21i

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Veröffentlicht am 15.02.2022
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Norm

EheG §97 Abs1, EheG §97 Abs5, ZPO §228

Rechtssatz

Die Frage, ob zwischen Ehegatten eine wirksame Einigung über die nacheheliche Aufteilung einer Liegenschaft vorliegt, ist jedenfalls im streitigen Rechtsweg mittels Feststellungsklage zu klären, gleichgültig, ob es sich um eine Vereinbarung nach § 97 Abs 1 oder § 97 Abs 5 EheG handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2022:RI0100087

Im RIS seit

04.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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