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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §35 Abs2Rechtssatz
Geht es - unabhängig von konkreten individuellen medizinischen oder therapeutischen Bedürfnissen - allgemein um die Entfaltung sportlicher Betätigungen, liegt eine Tätigkeit zur Förderung des Körpersports vor, die in den von § 8 Z 2 KommStG 1993 taxativ aufgezählten gemeinnützigen Zwecken keine Deckung findet.Geht es - unabhängig von konkreten individuellen medizinischen oder therapeutischen Bedürfnissen - allgemein um die Entfaltung sportlicher Betätigungen, liegt eine Tätigkeit zur Förderung des Körpersports vor, die in den von Paragraph 8, Ziffer 2, KommStG 1993 taxativ aufgezählten gemeinnützigen Zwecken keine Deckung findet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2019150010.J03Im RIS seit
02.05.2022Zuletzt aktualisiert am
02.05.2022