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16/02 RundfunkNorm
EO §7 Abs4Rechtssatz
Ein Antrag auf Aufhebung des Rückstandsausweises ist auch als Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsklausel, die Teil des Rückstandsausweises ist, zu verstehen (§ 7 Abs. 4 EO). In der Bestreitung der Rechtmäßigkeit der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung liegt gleichzeitig die Bestreitung, dass die Ausstellung des Rückstandsausweises über die konkrete, in ihm genannte Summe rechtmäßig ist (VwGH 21.3.2005, 2004/17/0168).Ein Antrag auf Aufhebung des Rückstandsausweises ist auch als Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsklausel, die Teil des Rückstandsausweises ist, zu verstehen (Paragraph 7, Absatz 4, EO). In der Bestreitung der Rechtmäßigkeit der Erteilung der Vollstreckbarkeitsbestätigung liegt gleichzeitig die Bestreitung, dass die Ausstellung des Rückstandsausweises über die konkrete, in ihm genannte Summe rechtmäßig ist (VwGH 21.3.2005, 2004/17/0168).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020150103.L03Im RIS seit
21.04.2022Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022