Norm
RAO §9 Abs1Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt ist im Allgemeinen nicht verpflichtet, einen potenziellen Mandanten in einer arbeits- oder sozialrechtlichen Angelegenheit ohne Weiteres auf die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsvertretung vor Gericht durch die Arbeiterkammer nach §§ 7, 14 Arbeiterkammergesetz 1992 hinzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rechtsanwalt, Aufklärungspflicht gegenüber potenziellen Vertragspartnern, MandantenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133922Im RIS seit
14.04.2022Zuletzt aktualisiert am
14.04.2022