RS OGH 2022/2/2 6Ob187/21z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2022
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Norm

RAO §9 Abs1

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt ist im Allgemeinen nicht verpflichtet, einen potenziellen Mandanten in einer arbeits- oder sozialrechtlichen Angelegenheit ohne Weiteres auf die Möglichkeit der kostenlosen Rechtsvertretung vor Gericht durch die Arbeiterkammer nach §§ 7, 14 Arbeiterkammergesetz 1992 hinzuweisen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechtsanwalt, Aufklärungspflicht gegenüber potenziellen Vertragspartnern, Mandanten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133922

Im RIS seit

14.04.2022

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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